Im Mittelpunkt steht bei uns die individuelle und auf die Wünsche der HauseigentümerInnen abgestimmte Betreuung ihrer Liegenschaften. Unter Punkt 1) finden Sie die von uns angebotenen Leistungen, welche die allgemeine, kaufmännische und technische Immobilienverwaltung umfassen und im Verwaltungshonorar gemäß § 22 MRG enthalten sind. In Punkt 2) ist unsere unentgeltliche Notrufbetreuung angeführt. Der Punkt 3) beinhaltet jene zusätzlichen Tätigkeiten, die wir gerne im Auftrag der HauseigentümerInnen gegen gesondertes Honorar übernehmen.
1) Leistungen „Basisverwaltung“
a) Allgemeine Immobilienverwaltung
- Vertretung der EigentümerInnen in allen Bereichen der ordentlichen Verwaltung
- Organisation, Anlage und laufende Führung der Akten
- Beratung bei der Vorbereitung und dem Abschluss von Mietverträgen (im üblichen Ausmaß)
- Errichtung und Ausfertigung von Mietverträgen und Zusatzvereinbarungen nach Rücksprache mit den AuftraggeberInnen
- Abwicklung von einvernehmlichen Vertragsauflösungen oder einvernehmlichen Beendigungen von Mietverträgen nach Rücksprache mit den AuftraggeberInnen
- Änderungen bestehender Mietverträge in Abstimmung mit den AuftraggeberInnen
- Verhandlungen mit MieterInnen
- Abschluss von Vergleichen mit MieterInnen in Abstimmung mit den AuftraggeberInnen
- Überwachung vertraglicher Verpflichtungen der MieterInnen
- Übergabe und Übernahme von Bestandobjekten im Einvernehmen mit den AuftraggeberInnen
- Beratung bei der Vorbereitung von Kündigungen und Veranlassung von Kündigungen auf Wunsch der AuftraggeberInnen
- Beauftragung von Mietzins- und Räumungsklagen samt Exekutionen in Absprache mit den AuftraggeberInnen
- Überwachung der Versicherungsverträge auch durch unabhängige VersicherungsmaklerInnen (notwendige Vertragsänderungen erfolgen grundsätzlich nach vorheriger Rücksprache mit den AuftraggeberInnen)
- Abwicklung von Versicherungsschäden
- Kontrolle der Arbeiten des Reinigungspersonals und der Hausbetreuungsfirmen
- Informationen an die AuftraggeberInnen über alle wichtigen und/oder ungewöhnlichen Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Verwaltung der Liegenschaft
- Abschluss von Dienst- und Werkverträgen zur laufenden Bewirtschaftung
b) Kaufmännische Immobilienverwaltung
- Einrichtung eines eigenen Bankkontos für die Liegenschaft zur Gewährleistung der Transparenz des Zahlungsverkehrs
- Ordnungsgemäße Buchführung
- Erstellen der monatlichen Mietzinsvorschreibungen
- Mietzinsinkasso
- Effizientes Mahnwesen
- Verwaltung und Sicherstellung vereinbarter Mietsicherheiten (Kautionen)
- Evidenzhaltung von Wertsicherungsvereinbarungen und Vornahme der Mietzinsanpassungen
- Effizientes Energie- und Kostenmanagement im Bereich der Bewirtschaftungskosten (allgemeine Betriebskosten, Liftbetriebskosten etc.)
- Überprüfung der Rechnungen auf Inhalt und Richtigkeit sowie termingemäße Bezahlung
- Administration von Darlehen und laufende Zinssatzkontrolle
- Erstellung der Jahresabrechnungen für Betriebs- und sonstige Bewirtschaftungskosten (Heizung, Lift etc.)
- Vierteljährliche oder jährliche Hauseigentümer-Abrechnungen mit entsprechenden monatlichen Akontozahlungen
- Monatliche/Vierteljährliche Erstellung der Umsatzsteuervoranmeldungen
- Erstellung der Umsatzsteuererklärungen
- Lohnabrechnungen
c) Technische Immobilienverwaltung
- Evidenzhaltung der für die Betriebsführung erforderlichen Unterlagen wie Bescheide, Pläne etc.
- Unbürokratische und rasche Veranlassung sowie Koordination notwendiger Instandhaltungsarbeiten samt Nachkontrolle
- Regelmäßige Begehungen und Informationen über den allgemeinen Zustand und die Bausubstanz
2) Kostenlose Notrufbetreuung
Wir sind für Sie in Notsituationen (Gebrechen etc.) auch außerhalb unserer Bürozeiten jederzeit unter unserer Telefonnummer +43 (0)1 796 69 60 erreichbar.
3) Leistungen „Erweiterte Verwaltung“
a) Allgemeine Immobilienverwaltung
- Alle weiteren über das Ausmaß der ordentlichen Verwaltung hinausgehenden Arbeiten, die nicht unter Punkt 1a) aufgelistet sind, nach vorheriger Honorarvereinbarung
b) Kaufmännische Immobilienverwaltung
- Erstellung der Unterlagen zur Einkommensteuererklärung (Steuerbeiblatt) gegen gesondert vereinbartes Honorar
c) Technische Immobilienverwaltung
- Organisation und Koordination von größeren Instandsetzungs- und Verbesserungsarbeiten etc. sowie die Überwachung und Kontrolle der Bautätigkeiten (Honorar 5 % der Nettoauftragssumme)
- Erstellung von Sanierungskonzepten – z. B. Gebäudesanierungen, Abwicklung von Förderungsverfahren etc. – je nach Umfang gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit einem technischen Büro (Honorar von EM-Immobilien 5 % der Nettoauftragssumme zuzüglich eines allfälligen Honorars eines technischen Büros laut separater Vereinbarung mit den AuftraggeberInnen)