Es ist uns ein Anliegen, für Wohnungseigentümergemeinschaften eine kundenorientierte und umfassende Betreuung zu gewährleisten. Aus diesem Grund bieten wir neben den Verwaltungstätigkeiten nach den Bestimmungen des Wohnungseigentumsgesetzes (siehe Punkt 1), die im jährlichen Verwaltungshonorar enthalten sind, auch kostenlose Zusatzleistungen (siehe Punkt 2) an. Unter Punkt 3) finden Sie optionale Zusatzleistungen, die wir im Auftrag der WohnungseigentümerInnen gegen gesondertes Honorar gerne übernehmen.
1) Leistungen „Verwaltungstätigkeiten gemäß WEG“
- Vertretung der EigentümerInnen in allen Bereichen der ordentlichen Verwaltung
- Ordnungsgemäße Buchführung
- Vorschreibung und Einhebung der Wohnbeiträge sowie Kontrolle der Zahlungseingänge
- Mahnung bei Zahlungsrückständen von WohnungseigentümerInnen und falls notwendig Klagseinbringung sowie Beantragung der Anmerkung der Klage im Grundbuch
- Überprüfung der Rechnungen auf Inhalt und Richtigkeit sowie termingemäße Bezahlung
- Jährliche Abrechnungen gemäß den Bestimmungen des Wohnungseigentumsgesetzes in übersichtlicher, verständlicher und nachvollziehbarer Form
- Einsichtnahme in die Abrechnungsbelege nach vorheriger Terminvereinbarung (Anfertigung von Belegkopien gegen Kostenersatz möglich)
- Einrichtung eines eigenen Treuhandkontos für die WEG sowie eines Sparkontos zur gewinnbringenden Veranlagung der Reparaturrücklage
- Vorausschau entsprechend dem WEG (langfristige Planung von größeren Erhaltungs- und Verbesserungsarbeiten, Kalkulation von Bewirtschaftungskosten und Reparaturrücklage)
- Bildung einer angemessenen Reparaturrücklage
- Aufnahme von Reparaturdarlehen bei Bedarf
- Ordnungsgemäße Erhaltung der allgemeinen Teile der Liegenschaft
- Einholung von mindestens drei Angeboten für über die laufende Instandhaltung hinausgehende Erhaltungs- und größere Verbesserungsarbeiten
- Erteilung des Auftrags für größere Erhaltungs- und Verbesserungsarbeiten grundsätzlich an den Bestbieter, jedoch jedenfalls in Absprache mit der Mehrheit der WohnungseigentümerInnen oder der/den ernannten Vertrauensperson/en
- Unbürokratische und rasche Veranlassung sowie Koordination notwendiger Instandhaltungsarbeiten samt Nachkontrolle
- Abschluss von angemessenen Versicherungsverträgen bzw. Kündigung von Versicherungsverträgen
- Kontrolle der Arbeiten des Reinigungspersonals und der Hausbetreuungsfirmen
- Abwicklung von Versicherungsschäden
- Einberufung und Abhaltung von Eigentümerversammlungen alle zwei Jahre inkl. Erstellung eines Protokolls
2) Kostenlose Zusatzleistungen
- In Notsituationen im Rahmen unserer Notrufbetreuung auch außerhalb unserer Bürozeiten jederzeitige Erreichbarkeit unter der Telefonnummer +43 (0)1 796 69 60
- Regelmäßige Begehungen und Informationen über den allgemeinen Zustand und die Bausubstanz, sofern dies gewünscht ist
- Abschluss von Dienst- und Werkverträgen zur laufenden Bewirtschaftung
- Überwachung der Versicherungsverträge auch durch unabhängige VersicherungsmaklerInnen (notwendige Vertragsänderungen erfolgen grundsätzlich nach vorheriger Rücksprache mit den EigentümerInnen)
- Effizientes Kostenmanagement im Bereich der Bewirtschaftungskosten (allgemeine Betriebskosten etc.)
- Erstellung der Umsatzsteuererklärungen
- Lohnabrechnungen
3) Optionale Zusatzleistungen
- Organisation und Koordination von größeren Instandsetzungs- und Verbesserungsarbeiten etc. (Honorar 5 % der Nettoauftragssumme)
- Erstellung von Sanierungskonzepten – z. B. Gebäudesanierungen, Abwicklung von Förderungsverfahren etc. – je nach Umfang gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit einem technischen Büro (Honorar von EM-Immobilien 5 % der Nettoauftragssumme zuzüglich eines allfälligen Honorars laut separater Vereinbarung der WEG mit einem technischen Büro)
- Zusätzliche von den WohnungseigentümerInnen gewünschte Eigentümerversammlungen, die nicht unter Punkt 1) erfasst sind (Pauschale von jeweils netto € 480,00 wertgesichert)
- Alle über das Ausmaß der ordentlichen Verwaltung hinausgehenden Arbeiten, die nicht unter Punkt 2) aufgelistet sind, nach vorheriger Honorarvereinbarung
- Betreuung und/oder Verrechnung von vermieteten Eigentumsobjekten gegen gesonderte Beauftragung der/des jeweiligen Eigentümerin/Eigentümers bzw. der EigentümerInnen (Honorar nach gesonderter Vereinbarung)